Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Sämtliche Lieferungen erfolgen aufgrund unserer nachstehenden Bedingungen.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote sind in Bezug auf Preis und Lieferzeitangabe freibleibend und gelten für Lieferungen innerhalb eines Vierteljahres ab Angebotsdatum, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Bestellung gilt als angenommen, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt ist. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfe sowie Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. An Entwürfen und Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor, soweit es sich um unser geistiges Eigentum handelt; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Umfang der Lieferpflicht und Lieferzeit
Maßgebend sind die in unseren schriftlichen Auftragsbestätigungen aufgeführten Lieferfristen. Sind wir bei Nichteinhaltung dem Lieferverzug ausgesetzt, muss uns eine Nachlieferungsfrist von 4 Wochen bewilligt werden. Diese Frist kann erst nach Ablauf der bestätigten Lieferzeit gestellt und uns schriftlich zugestellt werden. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z.B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung und auch höhere Gewalt verlängern die Lieferfrist und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten. Wir verpflichten uns, diese Hindernisse so schnell wie möglich dem Käufer mitzuteilen. Unter Umständen können uns unvorhergesehene Ereignisse ganz oder teilweise von den Lieferverpflichtungen befreien, ohne dass der Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz erhält. Teillieferungen sind zulässig.

4. Versand
Dieser erfolgt mit der Absendung der Ware ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers. Wir sind verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.

5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Soweit die von uns gelieferte Vorbehaltsware bereits be- oder verarbeitet ist, erwerben wir Miteigentum an dem hieraus entstandenen Produkt und zwar im Verhältnis des Wertes unserer Ware zum anderen bereits verarbeiteten Produkt zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Kommt der Käufer mit der Erfüllung einer durch den Eigentumsvorbehalt gesicherten Verbindlichkeit ganz oder teilweise in Verzug oder verschlechtern sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich, so kann der Verkäufer aufgrund des Eigentumsvorbehalts Herausgabe der Ware verlangen, ohne zuvor nach § 455 BGB den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären oder nach § 326 BGB eine Frist zur Erfüllung der Zahlungsfrist setzen zu müssen; der Bestand des Vertrages und die Verpflichtungen des Käufers bleiben von einem solchen Herausgabeverlangen unberührt. Nimmt der Verkäufer mit Rücksicht auf Zahlungsschwierigkeiten des Käufers die gelieferte Ware zurück, kann er als Schadensersatz mindestens 25% des Rechnungswertes der Ware verlangen. Für den Fall eines Vergleichsverfahrens verzichtet der Käufer auf die Ablehnung der weiteren Vertragserfüllung gemäß § 28 V.O. Falls der Käufer vor Bezahlung der Waren seine Zahlung einstellt, hat der Verkäufer die in § 46 der Konkursordnung aufgeführten Rechte auf Aussonderung der Ware, bzw. Abtretung des Rechtes auf die Gegenleistung. Die Ware darf vor Einlösung der dafür hingegebenen Wechsel und Schecks nicht ohne Zustimmung des Verkäufers an Dritte verpfändet oder zur Sicherheit übereignet werden.

6. Zahlungsbedingungen
Wenn keine besondere Vereinbarung getroffen wird, ist die Zahlung wie folgt zu leisten: innerhalb 10 Tagen ausgehend vom Rechnungsausstellungsdatum 3% Skonto, von 11-30 Tagen ausgehend vom Rechnungsausstellungsdatum netto. Die Annahme von Wechseln erfolgt nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung mit der Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können, zahlungshalber und zwar unter der Voraussetzung, dass bei Wechseln eine Diskontierung möglich ist. Ist dies nicht der Fall, so behalten wir uns vor, die Wechsel an den Käufer zurückzugeben und Barzahlung zu verlangen. Die Kosten der Diskontierung einschließlich Wechselsteuer und Nebenkosten und die Kosten der Einziehung trägt der Käufer: diese Kosten sind stets sofort fällig.
Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz berechnet, ohne dass es insoweit einer ausdrücklichen lnverzugssetzung bedarf. Die Zurückhaltung von Zahlungen und/oder die Aufrechnung wegen etwaiger noch nicht fälliger oder von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Käufers ist ausgeschlossen. Im Falle der Annahme von Wechseln werden nur Wechsel mit einer Höchstlaufzeit von 3 Monaten angenommen.
Wird die Zahlung nach Fälligkeit vorgenommen, werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz berechnet. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir im Falle, dass weitere Lieferungen aus laufenden Verträgen bestehen, nicht mehr verpflichtet, diese zu erfüllen.

7. Haftung für Mängel der Lieferung
Reklamationen sind innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich zu erklären. Soweit sie berechtigt sind, sind wir verpflichtet, kostenlosen Ersatz zu liefern oder aber Gutschrift zu erteilen.
Branchenübliche Abweichung in Qualität, Farbe, Format oder der Ausrüstung können nicht beanstandet werden. Formatmäßig behalten wir uns eine Toleranz von ±5% und mengenmäßig für Einzelanfertigungen eine Toleranz von ±10% vor. Kostenloser Ersatz oder Gutschrift werden nur dann von uns geleistet, soweit unsere Ware noch nicht be- oder verarbeitet worden ist. Es wird keine Haftung übernommen für die Gegenstände, an denen fehlerhafte Ware verarbeitet worden ist.
Ebenso erfolgt kein Ersatz für Ware, die übermäßiger Beanspruchung ausgesetzt wurde. Zur Beseitigung von Mängeln sind wir nicht verpflichtet, so lange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.
Wir haften ferner nicht für eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten des Käufers. Weitere Ansprüche des Käufers insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Waren, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Das Recht des Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten.

8. Recht des Käufers auf Rücktritt
Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Liegt Lieferverzug im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, und gewährt der Käufer uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne und wird die Nachfrist durch unser Verschulden nicht ein gehalten, so ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Käufers sowie Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist Göppingen. Die Bestimmungen über den Gerichtsstand beziehen sich auch auf Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess sowie für den Fall des Rücktritts oder Streites über die Gültigkeit des Vertrages.

10. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie in neuster Fassung ergänzt.

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